Mediation
Neben der rechtlichen Beratung und Vertretung biete ich in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten die Mediation an. Mediation ist ein strukturiertes Verfahren zur Konfliktlösung mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung. Dabei unterstütze ich als Mediatorin die Beteiligten darin, Wege aus ihrem Konflikt zu finden und eigenverantwortlich eine Lösung für die Zukunft zu entwickeln. Hierbei fungiere ich als neutraler Vermittler, d.h. ohne für eine der beiden Seiten Partei zu ergreifen.
Vorteile:
- Die Mediation bietet eine gute Alternative zu einem Rechtsstreit, denn sie ist in der Regel kostengünstiger und vor allem nicht so belastend.
- Bei der Mediation bestimmen die Beteiligten die Lösung, nicht das Gericht.
- Durch die Mediation erarbeiten diese gemeinsam (z.B. mit dem Ehepartner) eine für beide passende Lösung.
- Auch bietet Mediation die Möglichkeit, die Interessen der Beteiligten zu klären. Das bedeutet, dass im Rahmen der Mediation erörtert wird, welche Gründe und Interessen sich hinter einem bestimmten Verhalten verbergen.
- Wenn Konflikte mit Hilfe der Mediation gelöst werden, können sich die Beteiligten auch nach der Trennung noch in die Augen sehen. Sinnvoll ist dies insbesondere, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, da die Eltern durch den Kontakt mit den Kindern verbunden bleiben.
- Am Ende der Mediation kann eine rechtlich verbindliche Vereinbarung formuliert und ggf. auch notariell beurkundet werden.
- Mein Wissen als spezialisiert arbeitende Anwältin bzw. als Fachanwältin für Familienrecht kann ich für Sie dabei einsetzen, um Ihre Lösungen so umzusetzen, dass Ihre Vereinbarungen rechtlich haltbar und auch gerichtlich umsetzbar sind.
Ehegatten- und Kindesunterhalt, der Umgang mit den gemeinsamen Kindern können ebenso wie Zugewinn oder die Auseinandersetzung der gemeinsamen Immobilie sowie des übrigens Vermögens Gegenstand einer Mediation sein.
Auch bei erbrechtlichen Streitigkeiten sind menschliche Emotionen und Enttäuschungen nicht selten Grund für rechtliche Auseinandersetzungen.
Ist eine direkte Kommunikation untereinander nicht mehr möglich, kann ein Mediator dabei helfen, eine Erbschaftsangelegenheit abzuwickeln, ohne dass es wegen der Auslegung eines Testamentes, dessen Anfechtung oder der Berechnung von Pflichtteilsansprüchen zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt.
Mediation ist keine Rechtsberatung, so dass den Konfliktpartnern geraten wird, sich jeweils zusätzlich bei einem Rechtsanwalt zu informieren. Gerade bei rechtlich komplexen und häufig strittigen Themen wie Unterhalt und Zugewinnausgleich ist die rechtliche Beratung bzw. Berechnung durch Rechtsanwälte dringend erforderlich.
Gerne können wir im Rahmen einer unverbindlichen Erstberatung klären, ob eine Mediation in Ihrem Fall eine sinnvolle Möglichkeit zur Konfliktvermeidung wäre.