Familienrecht

Das Familienrecht umfasst vor allem die Bereiche EhescheidungEhegattenunterhalt (während der Zeit der Trennung und nach rechtskräftiger Ehescheidung), Kindesunterhaltelterliche Sorge und UmgangVersorgungs- und Zugewinnausgleich, Regelung der Verhältnisse an der ehelichen Wohnung, also alle bei einer Ehescheidung auftretenden Problemkreise.

Ich bin Ihnen dabei behilflich, Klarheit über die anstehenden Probleme zu gewinnen und entwickle gemeinsam mit Ihnen ein individuelles Lösungskonzept, wozu gehören kann:

  • Erstellung von Eheverträgen
  • Entwurf individueller Trennungs- und Ehescheidungsvereinbarungen
  • Klärung der Höhe der Unterhaltsansprüche
  • Berechnung der Zugewinnausgleichsansprüche
  • Außergerichtliche Interessenwahrnehmung
  • Vertretung im Ehescheidungsverfahren und den Folgesachen
  • Prüfung ob Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe besteht

Schon bei der Trennung der Eheleute werden in der Regel die Weichen für den späteren Ablauf der Ehescheidung und die Regelung der Folgesachen gestellt. Aus diesen Gründen sollte so frühzeitig wie möglich ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden, um die eigenen Rechte zu erfragen.

Internationales Familienrecht

Ein beträchtlicher Anteil von Ehen wird unter Beteiligung ausländischer Partner geschlossen. Im Zusammenhang mit einer Trennung oder Scheidung ergeben sich dann viele für die Mandanten entscheidende Fragen, die rechtzeitig im Vorfeld zu klären sind.

In einigen Fällen ist zu prüfen, ob die Ehe überhaupt wirksam geschlossen wurde. Eine der wichtigsten Fragen ist, welches Recht auf das Scheidungsverfahren anwendbar ist. Auch hat eine Trennung bzw. Scheidung Auswirkungen auf das Aufenthaltsrecht ausländischer Staatsbürger. Die Frage des anwendbaren Rechts spielt auch beim Abschluss eines Ehevertrages eine Rolle. So ist z.B. für das Güterrecht oder für das Scheidungsrecht eine Rechtswahl möglich.

Zunächst ist die internationale Zuständigkeit des Gerichtes zu bestimmen sowie die Frage, ob deutsches oder ausländisches Verfahrensrecht anwendbar ist. Sodann ist zu klären, welches materielle Recht auf das Scheidungsverfahren und die einzelnen Folgesachen Anwendung findet.

Häufig ergibt sich das Problem der anderweitigen Rechtshängigkeit, nämlich dass der andere Partner bereits einen Scheidungsantrag im Ausland eingereicht hat, was sich nachteilig auf eine der beiden Parteien auswirken kann. Liegt bereits eine gerichtliche Entscheidung vor, ist deren Anerkennung im In- und Ausland zu klären. Daneben ist – wie z.B. beim Unterhalt – die Frage der Vollstreckbarkeit einer Entscheidung (im Ausland und umgekehrt) von Bedeutung.

Es gibt insoweit eine Vielzahl von Vorschriften, europäischen Verordnungen und internationalen Übereinkommen. Über die rechtlichen Implikationen Ihrer persönlichen Situation berate ich Sie gerne.