Erbrecht

Es ist das höchstpersönliche Recht des Erblassers, selbst zu bestimmen, wer sein Erbe ist und was aus seinem Vermögen werden soll. Eine gelungene Erbschaftsplanung sichert das Vermögen für die nachfolgende Generation und vor dem Zugriff des Staates.

Als Erblasser – sowie im Kontext familienrechtlich relevanter Veränderungen – berate ich Sie zu allen erbrechtlichen Fragen, insbesondere der Testamentsgestaltung (Einzeltestament oder Gemeinschaftliches Testament) und der Erstellung von Erbverträgen sowie zu Fragen der lebzeitigen Vermögensübertragung und der vorweggenommenen Erbfolge. Auch hier ist es vorrangiges Ziel, Testamente und Erbverträge so zu gestalten, dass Konflikte möglichst vermieden werden.

Aber auch im Erbfall ist oft rechtzeitiger Rat erforderlich, z.B. wenn es um die Ausschlagung einer Erbschaft oder um Erbenhaftung geht. Hierbei sowie bei der Durchsetzung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen bis hin zur Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften bin ich Ihnen mit meiner Erfahrung, meinem Engagement und Wissen behilflich.